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Baukredit Begriffe
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Bonität:

Das Wort bedeutet Zahlungsfähigkeit. Umgangssprachlich versteht man darunter häufig auch die Zahlungsbereitschaft von Personen. Um die Bonität einer Person zu beurteilen, betrachtet man ihre persönlichen, fachlichen und finanziellen Verhältnisse.

Darlehen:

Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den dem Darlehnsnehmer Geld auf Zeit zum Gebrauch überlassen werden. Der Darlehensnehmer ist bei Fälligkeit des Darlehens verpflichtet dem Darlehensgeber den Nennbetrag der Geldschuld zurückzugewähren.

Effektivzins:

Die tatsächlichen, jährlichen Kosten für einen Kredit. Darin sind neben dem -> Nominalzins auch Bearbeitungsgebühr oder Maklerprovisionen enthalten.

Kreditvertrag:

Muss schriftlich geschlossen werden. Geregelt werden Kredithöhe, Kosten und -> Zahlungsplan, ggf. Sicherheiten. Außerdem einigen sich die Vertragspartner über weitere Kreditbedingungen (z. B. Kündigungsfristen). Wichtig zu wissen: Kreditverträge können vom Kreditnehmer innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden! -> Widerrufsrecht

Laufzeit:

Festgelegter Zeitraum, innerhalb dessen der Kredit und die dafür aufzuwendenden Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Wählt man eine kurze Laufzeit, sind die monatlichen Belastungen höher. Da man das fremde Geld jedoch nur für einen kürzeren Zeitraum in Anspruch nimmt, ist der Betrag, der für die Zinsen aufzuwenden ist, insgesamt niedriger. Wünscht man eine geringere monatliche Belastung, muss eine längere Laufzeit vereinbart werden. Dafür wird dann insgesamt ein höherer Zinsbetrag fällig.

Nominalzins:

Rechnerischer Wert, mit dem das Bruttodarlehen verzinst wird.

Rate:

Teilzahlung eines Gesamtbetrags.

Ratenkredit:

Kredit, der über die festgelegte -> Laufzeit in festen Raten zurückgezahlt wird.

Ratenstundung:

Aufschieben einer fälligen Zahlung. Nach Rücksprache mit dem Kreditgeber ist es in der Regel kein Problem, für einen bestimmten Zeitraum mit der Rückzahlung einer Rate auszusetzen. Durch eine Stundung verlängert sich die Laufzeit eines Kredits entsprechend; es fallen Stundungszinsen an.

SCHUFA-Auskunft:

SCHUFA ist die Abkürzung für "Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung". Sie ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Kreditinstitute. Zur Verhinderung von Kreditbetrügereien sammelt die SCHUFA Daten über Kreditnehmer. Wer einen Kredit beantragt, willigt in einer gesonderten Erklärung ein, dass der Kreditgeber bestimmte Daten an die SCHUFA übermittelt.

Tilgung:

Rückzahlung eines Kredits ohne Zinsen.

Widerrufsrecht:

Grundlage ist das Verbraucherkreditgesetz vom 01.01.1991. Es erlaubt jedem Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Kreditvertrags vom Vertrag zurückzutreten.

Zahlungsplan:

Bedeutet das gleiche wie Laufzeit.

Zinsen:

Der Preis für die Überlassung von Geld oder Kapital wird als Zins bezeichnet. Wie hoch dieser ist, ergibt sich nach den Gesetzen des Marktes. Die Höhe des Zinses wird unter anderem durch die Länge der Leihfrist bestimmt. Unterschieden wird zwischen -> Nominalzins und -> Effektivzins.

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