Bonität:
Das Wort bedeutet Zahlungsfähigkeit. Umgangssprachlich versteht man darunter häufig auch
die Zahlungsbereitschaft von Personen. Um die Bonität einer Person zu beurteilen, betrachtet
man ihre persönlichen, fachlichen und finanziellen Verhältnisse.
Darlehen:
Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den dem
Darlehnsnehmer Geld auf Zeit zum Gebrauch überlassen werden. Der Darlehensnehmer ist bei
Fälligkeit des Darlehens verpflichtet dem Darlehensgeber den Nennbetrag der Geldschuld zurückzugewähren.
Effektivzins:
Die tatsächlichen, jährlichen Kosten für einen Kredit. Darin sind neben dem ->
Nominalzins auch Bearbeitungsgebühr oder Maklerprovisionen enthalten.
Kreditvertrag:
Muss schriftlich geschlossen werden. Geregelt werden Kredithöhe, Kosten und ->
Zahlungsplan, ggf. Sicherheiten. Außerdem einigen sich die
Vertragspartner über weitere Kreditbedingungen (z. B. Kündigungsfristen). Wichtig zu wissen: Kreditverträge
können vom Kreditnehmer innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden! ->
Widerrufsrecht
Laufzeit:
Festgelegter Zeitraum, innerhalb dessen der Kredit und die dafür aufzuwendenden Zinsen zurückgezahlt
werden müssen. Wählt man eine kurze Laufzeit, sind die monatlichen Belastungen höher. Da man das
fremde Geld jedoch nur für einen kürzeren Zeitraum in Anspruch nimmt, ist der Betrag, der für die
Zinsen aufzuwenden ist, insgesamt niedriger. Wünscht man eine geringere monatliche Belastung, muss
eine längere Laufzeit vereinbart werden. Dafür wird dann insgesamt ein höherer Zinsbetrag fällig.
Nominalzins:
Rechnerischer Wert, mit dem das Bruttodarlehen verzinst wird.
Rate:
Teilzahlung eines Gesamtbetrags.
Ratenkredit:
Kredit, der über die festgelegte -> Laufzeit in festen Raten
zurückgezahlt wird.
Ratenstundung:
Aufschieben einer fälligen Zahlung. Nach Rücksprache mit dem Kreditgeber ist es in der Regel
kein Problem, für einen bestimmten Zeitraum mit der Rückzahlung einer Rate auszusetzen. Durch
eine Stundung verlängert sich die Laufzeit eines Kredits entsprechend; es fallen Stundungszinsen an.
SCHUFA-Auskunft:
SCHUFA ist die Abkürzung für "Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung". Sie ist eine
Gemeinschaftseinrichtung der Kreditinstitute. Zur Verhinderung von Kreditbetrügereien sammelt
die SCHUFA Daten über Kreditnehmer. Wer einen Kredit beantragt, willigt in einer gesonderten
Erklärung ein, dass der Kreditgeber bestimmte Daten an die SCHUFA übermittelt.
Tilgung:
Rückzahlung eines Kredits ohne Zinsen.
Widerrufsrecht:
Grundlage ist das Verbraucherkreditgesetz vom 01.01.1991. Es erlaubt jedem Kunden innerhalb
von zwei Wochen nach Abschluss des Kreditvertrags vom Vertrag zurückzutreten.
Zahlungsplan:
Bedeutet das gleiche wie Laufzeit.
Zinsen:
Der Preis für die Überlassung von Geld oder Kapital wird als Zins bezeichnet. Wie hoch dieser
ist, ergibt sich nach den Gesetzen des Marktes. Die Höhe des Zinses wird unter anderem durch
die Länge der Leihfrist bestimmt. Unterschieden wird zwischen -> Nominalzins
und -> Effektivzins.
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