Herzlich Willkommen! Добро Пожаловать!
-AdSea-
Startseite | Mittwoch, den 24.04.2024, 04:43 | Kontakt | Impressum



Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Krankenversicherung:

Die meisten Berufstätigen sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Als Mitglied hat man Anspruch auf umfassende medizinische Versorgung. Nahezu 95 Prozent aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Neben den Pflichtleistungen gibt es einige Mehrleistungen, die sich bei den Krankenkassen unterscheiden können.

Ab 01.01.2009 beträgt der Einheitsbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse 15,5 Prozent. Vom Arbeitgeber werden 7,3 Prozent und vom Arbeitnehmer 8,2 Prozent getragen. Da die Krankenkassen Zuschläge und Abschläge zum Beitragssatz erheben können, sind die Monatsbeiträge zur Krankenkasse teilweise auch weiterhin unterschiedlich. Das Erheben der Zuschläge bzw. Abschläge hängt von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Krankenkasse.

Der Krankenkassenbeitrag auf den Arbeitslohn (Arbeitgeberbeitrag und Arbeitnehmerbeitrag) sowie die eingesetzte Steuerfinanzierung fließen in einen zentralen Gesundheitspool. Damit Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Zukunft etwas entlastet werden, wird der Anteil der Steuerfinanzierung in den Gesundheitspool zukünftig weiter steigen.

Beitragsvergleich der Krankenkassen hat keine große Bedeutung wie in der Vergangenheit, da die Einheitsprämie von 15,5 Prozent nun bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich ist. Sie können allerdings von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag bis zu 8 Euro (ohne Einkommensprüfung) bzw. bis zu maximal 1 Prozent (mit Einkommensprüfung) des beitragspflichtigen Einkommens pro Monat erheben, wenn die vom Gesundheitsfonds zugewiesenen Finanzmittel nicht ausreichen. Falls eine Krankenkasse besonders gut wirtschaftet, ist aber auch eine Rückzahlung an ihre Versicherten möglich.

Der Gesundheitsfonds 2009 führt dazu, dass ein Vergleich der Beiträge und Leistungen der Krankenkassen sich darauf konzentriert, ob die Versicherten einen Zusatzbeitrag zahlen müssen oder eine Erstattung von ihrer Krankenkasse erhalten.

Wer als Angestellter über eine bestimmte Einkommensgrenze liegt, darf sich auch privat krankenvesichern. Die Einkommensgrenze im Jahr 2007 beträgt 47700 € brutto jährlich bzw. 3975 € monatlich. Selbstständige müssen sich unabhängig vom Einkommen nicht gesetzlich krankenversichern.

Pflegeversicherung:

Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung automatisch versichert. Wer zum Beispiel allein nicht mehr in der Lage ist, seinen Haushalt zu führen, kann Unterstützung bei der Pflege beantragen.

Der Beitragssatz beträgt zurzeit 1,7 %, für kinderlose Personen 1,95 %. Kinder und Jugendliche sind bis zu ihrem 25. Lebensjahr beitragsfrei bei einem Elternteil mitversichert, es sei denn sie sind berufstätig oder heiraten. Für Stundenten gilt der gleiche Sachverhalt wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Ebenfalls gilt auch: Wer als Angestellter 2007 über 47 700 € jährlich verdient, fällt ebenso wie Selbstständige nicht unter die staatliche Pflichtversicherung und kann sich privat versichern.

© 2008-2014 Aussiedler Infos