Krankenversicherung:
Die meisten Berufstätigen sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Als Mitglied hat man
Anspruch auf umfassende medizinische Versorgung. Nahezu 95 Prozent aller Leistungen der gesetzlichen
Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Neben den Pflichtleistungen gibt es einige
Mehrleistungen, die sich bei den Krankenkassen unterscheiden können.
Ab 01.01.2009 beträgt der Einheitsbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse 15,5 Prozent. Vom Arbeitgeber
werden 7,3 Prozent und vom Arbeitnehmer 8,2 Prozent getragen. Da die Krankenkassen Zuschläge und
Abschläge zum Beitragssatz erheben können, sind die Monatsbeiträge zur Krankenkasse teilweise
auch weiterhin unterschiedlich. Das Erheben der Zuschläge bzw. Abschläge hängt von der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit der jeweiligen Krankenkasse.
Der Krankenkassenbeitrag auf den Arbeitslohn (Arbeitgeberbeitrag und Arbeitnehmerbeitrag) sowie
die eingesetzte Steuerfinanzierung fließen in einen zentralen Gesundheitspool. Damit Arbeitnehmer
und Arbeitgeber in der Zukunft etwas entlastet werden, wird der Anteil der Steuerfinanzierung in den
Gesundheitspool zukünftig weiter steigen.
Beitragsvergleich der Krankenkassen hat keine große Bedeutung wie in der Vergangenheit, da die
Einheitsprämie von 15,5 Prozent nun bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich ist. Sie können
allerdings von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag bis zu 8 Euro (ohne Einkommensprüfung) bzw.
bis zu maximal 1 Prozent (mit Einkommensprüfung) des beitragspflichtigen Einkommens pro Monat
erheben, wenn die vom Gesundheitsfonds zugewiesenen Finanzmittel nicht ausreichen. Falls eine
Krankenkasse besonders gut wirtschaftet, ist aber auch eine Rückzahlung an ihre Versicherten möglich.
Der Gesundheitsfonds 2009 führt dazu, dass ein Vergleich der Beiträge und Leistungen der
Krankenkassen sich darauf konzentriert, ob die Versicherten einen Zusatzbeitrag zahlen müssen
oder eine Erstattung von ihrer Krankenkasse erhalten.
Wer als Angestellter über eine bestimmte Einkommensgrenze liegt, darf sich auch privat krankenvesichern.
Die Einkommensgrenze im Jahr 2007 beträgt 47700 € brutto jährlich bzw. 3975 € monatlich. Selbstständige
müssen sich unabhängig vom Einkommen nicht gesetzlich krankenversichern.
Pflegeversicherung:
Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung
automatisch versichert. Wer zum Beispiel allein nicht mehr in der Lage ist, seinen
Haushalt zu führen, kann Unterstützung bei der Pflege beantragen.
Der Beitragssatz beträgt zurzeit 1,7 %, für kinderlose Personen 1,95 %. Kinder und Jugendliche
sind bis zu ihrem 25. Lebensjahr beitragsfrei bei einem Elternteil mitversichert, es sei denn
sie sind berufstätig oder heiraten. Für Stundenten gilt der gleiche Sachverhalt wie bei einer
gesetzlichen Krankenversicherung. Ebenfalls gilt auch: Wer als Angestellter 2007 über 47 700 €
jährlich verdient, fällt ebenso wie Selbstständige nicht unter die staatliche Pflichtversicherung
und kann sich privat versichern.
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