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Öffentliche Mittel NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zinsgünstige Darlehen bereit, damit auch Familien mit kleinen Einkommen Wohneigentum bilden können. Die Darlehen sind einfach zu berechnen. Sie bestehen aus einer Grundpauschale für das Objekt und einem Bonus für jedes Kind. Darüber hinaus wird ein zusätzliches Starterdarlehen angeboten, das als Ersatz für fehlende Eigenleistung angerechnet werden kann.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Haushalte mit mindestens einem Kind und Haushalte mit mindestens einem oder einer schwerbehinderten Angehörigen, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung um nicht mehr als 40 Prozent übersteigt. Dieser Sachverhalt wird anhand der Beispiele erläutert.

Die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung

Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen und beträgt:

 Haushaltsgröße  jährlich
 1 Person  15.850 Euro
 2 Personen  21.130 Euro
 ab einem 3-Personen-Haushaltfür die ersten 2 Personen  19.020 Euro
 zuzüglich für jede weiterezum Haushalt rechnende Person  4.340 Euro

Außerdem erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um 530 Euro. Anbei ein Beispiel für die Ermittlung der Einkommensgrenze für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern:

 für die ersten zwei Personen  19.020 Euro
 für die dritte Person (Kind)  4.340 Euro
 für die vierte Person (Kind)  4.340 Euro
 zusätzlich für zwei Kinder  1.060 Euro
 Einkommensgrenze  28.760 Euro

Berechnung des anrechenden Einkommens

Das anrechenbare Einkommen wird für jede haushaltsangehörige Person gesondert ermittelt. Maßgebend ist das Einkommen, das in den zwölf Monaten ab dem Monat der Antragstellung zu erwarten ist. Dabei wird von dem Einkommen ausgegangen, das im Laufe der letzten zwölf Monate vor der Antragstellung erzielt wurde. Als Jahreseinkommen gilt das steuerpflichtige Bruttoeinkommen.

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit kann der Arbeitnehmerpauschbetrag (920 Euro) abgezogen werden, sofern sich keine höheren Werbungskosten nachweisen lassen.

Darüber hinaus werden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Sonderausgaben durch folgenden pauschalen Abzug berücksichtigt: Vom Jahreseinkommen können jeweils 10 Prozent abgesetzt werden, wenn

  • Steuern vom Einkommen (z. B. Lohnsteuer),
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Beiträge zur Rentenversicherung

gezahlt werden. D.h. insgesamt 30 %.

Beispiel für die Berechnung des anrechenden Einkommens eines Haushaltes mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern: Zwei Personen sind berufstätig und zahlen Lohn- oder Einkommensteuer sowie Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Die Werbungskosten überschreiten nicht den Pauschalbetrag.

   Ehemann  Ehefrau
 Bruttoeinkommen  25.000 Euro  10.000 Euro
 Abzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag  920 Euro  920 Euro
 Zwischensumme  24.080 Euro  9.080 Euro
 Abzüglich 30% Pauschale  7.224 Euro  2.724 Euro
 Summe  16.856 Euro  6.356 Euro

Das Gesamteinkommen beträgt 23.212 Euro. Die am Beispiel davor berechnete Einkommensgrenze von 28.760 Euro wird nicht überschritten (Darlehensmodel A).

Wie wird gefördert?

Darlehensmodelle:

Die Höhe der Darlehen ist abhängig von der Höhe des anrechenbaren Haushaltseinkommens. Im Modell A werden Haushalte innerhalb der Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung gefördert. Im Modell B können Sie gefördert werden, wenn das anrechenbare Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze um bis zu 40 Prozent übersteigt.

Neuschaffung und Ersterwerb

 Darlehen  Modell A  Modell B
 Einkommensgrenze  bis zu 100 % v.H.  bis zu 140 % v.H.
 Grundpauschale  45.000 Euro  20.000 Euro
 Kinderbonus für jedes Kind  5.000 Euro  5.000 Euro
 Stadtbonus für Objekte in 32 Städten,
 siehe Stadtbonus
 20.000 Euro  20.000 Euro

Erwerb vorhandenen Wohnraums

 Darlehen  Modell A  Modell B
 Einkommensgrenze  bis zu 100 % v.H.  bis zu 140 % v.H.
 Grundpauschale  31.500 Euro  14.000 Euro
 Kinderbonus für jedes Kind  3.500 Euro  3.500 Euro
 Stadtbonus für Objekte in 32 Städten,
 siehe Stadtbonus
 14.000 Euro  14.000 Euro

Das Darlehen beim Erwerb vorhandenen Wohnraums beträgt maximal 90 Prozent der Erwerbskosten einschließlich Erwerbsnebenkosten.

Zusätzliches Starterdarlehen im Modell A

Die beste Voraussetzung, um Wohneigentum zu bilden, ist ein gutes Startkapital. Das Land hilft jedoch auch den Haushalten, die bisher erst fünf Prozent der Gesamtkosten oder der Erwerbskosten ansparen konnten. Im Modell A kann deshalb zusätzlich ein Starterdarlehen von 12.000 Euro gewährt und als Ersatz für den Anteil der notwendigen Eigenleistung anerkannt werden, der nicht aus eigenen Geldmitteln erbracht werden muss. Das Darlehen muss allerdings mit 5 Prozent pro Jahr getilgt werden. Wird innerhalb von fünf Jahren seit Erteilung der Förderzusage ein weiteres Kind in den Haushalt aufgenommen, kann die Tilgung auf Antrag fünf Jahre lang ausgesetzt werden.

Stadtbonus

Das Land stärkt die Eigentumsbildung durch den sogenannten Stadtbonus. Deshalb kann man für Immobilien in folgenden Städten einen zusätzlichen Bonus erhalten:

Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hagen, Hamm, Herne, Herten, Köln, Krefeld, Leverkusen, Lünen, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Paderborn, Recklinghausen, Remscheid, Siegen, Solingen, Witten, Wuppertal.

Darlehenskonditionen

Das Baudarlehen wird in Höhe von 99,6 Prozent ausgezahlt. Es ist im Modell A zunächst zinslos und im Modell B anfänglich mit 2 Prozent zu verzinsen. Die Tilgung beträgt 1 Prozent, bei Erwerb bestehenden Wohnraums 4 Prozent. Darüber hinaus werden ein einmaliger Verwaltungskosten- beitrag in Höhe von 0,4 Prozent des bewilligten Darlehens und ein laufender jährlicher Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent des bewilligten Darlehens erhoben. Das Starterdarlehen ist abweichend hiervon mit 5 Prozent zu tilgen. Zur Vermeidung der Fehlförderungen wird das Einkommen des Haushalts alle 5 Jahre überprüft. Falls das Einkommen deutlich höher geworden ist (um mehr als ca. 30 %), werden die Zinsen angehoben.

Mindestrückbehalt und Lastenberechnung

Die Förderung setzt voraus, dass die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Haushalts gefährdet. Nach Abzug aller laufenden Kosten sollten zum Lebensunterhalt monatlich mindestens übrig bleiben:

  • 700 Euro für einen 1-Personen-Haushalt
  • 900 Euro für einen 2-Personen-Haushalt
  • 230 Euro für jede weitere Person

Hierbei werden das Kindergeld und ein eventueller Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz angerechnet.

Die genaue Auskunft über den Mindestrückbehalt kann die zuständige Bewilligungsbehörde beim Kauf bzw. Bau des Wohnraums im Voraus geben. Anbei ein Beispiel zur Lastenberechnung:

Ermittlung der Belastung für ein Eigenheim mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern. Haushalt mit 2 Kindern, Förderung im Modell A mit Stadtbonus, Gesamtkosten: 210.000 Euro

 Finanzierungsbausteine  Betrag  Zinsen / Tilgung
 in %
 Lfd. Aufwendungen
 jährlich
 Hypothek  98.000 Euro  5,0 / 1  5.880 Euro
 Baudarlehen Grundpauschale  45.000 Euro  0,5 / 1  675 Euro
 Kinderbonus  10.000 Euro  0,5 / 1  150 Euro
 Stadtbonus  20.000 Euro  0,5 / 1  300 Euro
 Starterdarlehen  12.000 Euro  0,5 / 5  660 Euro
 Eigenleistung (muss mind. 10 % sein)  21.000 Euro    
 Insgesamt  210.000 Euro    7.665 Euro

 Belastung  Höhe
 Summe Kapitalkosten jährlich (s.o.)  7.665 Euro
 Summe Instandhaltungskosten jährlich  600 Euro
 Betriebs- bzw. Nebenkosten jährlich  2.400 Euro
 Lfd. Aufwendungen jährlich  10.665 Euro
 Belastung monatlich  888,75 Euro

Eine Förderung wäre damit möglich, wenn dem Haushalt neben diesem Betrag nach Abzug aller übrigen Verbindlichkeiten noch monatlich mindestens 1.360 Euro (Mindestrückbehalt gebildet aus 900 + 2 * 230) verblieben.

Wichtig:
Die genaue Auskunft über die öffentlichen Mittel gibt Ihnen Ihre zuständige Bewilligungsbehörde!

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